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letzte Aktualisierung:
2010-11-25

Sozialpharmazie
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Regelung verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Die Verschreibung von Arzneimitteln im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung regelt das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) im § 31. Hier ist festgeschrieben, in welchen Fällen der Kassenarzt Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden darf.
Der § 34 präzisiert die Regelungen des § 31 und schränkt die Verordnungsfähigkeit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ein. Für Kinder vor dem vollendeten 12. Lebensjahr trifft diese Einschränkung nicht zu.

 

Ulla Schmidt (SPD) wollte ein effektives Gesundheitssystem! In ihre Regierungszeit fallen die heutigen Regelungen des Sozialgesetzbuches. Kassenärzte und Krankenkassen haben dadurch keinen Ermessensspielraum bei der Arzneimittelverordnung.

In der neuen Bundesregierung führte der Arzt Dr. Philipp Rösler (FDP) dieses wichtige Ministerium bis zum 11. Mai 2011. Am Tag darauf ist Daniel Bahr (FDP) zum neuen Minister ernannt worden.

Änderungen im Arzneimittelbereich wird es bestimmt geben. Dabei gilt es die Versorgung sicher und bezahlbar zu halten.

ulla

Quelle, Foto: Welt.de

letzte Aktualisierung 2009-05-30 A. Möckel